Allgemeine Geschäftsbedingungen [20 KB] für den Ferienwohnungs-Mietvertrag im GÄSTEHAUS GINNHEIM

Zusammenfassung

Es geht um die mietweise Überlassung eines Appartements und zugehöriger Nebenleistungen ausschließlich an Nichtraucher.
Der Vertrag ist gültig, nachdem die Buchungsanfrage vom GÄSTEHAUS bestätigt und die Vorauszahlung geleistet wurde.
Das GÄSTEHAUS verpflichtet sich das Appartement bereit zu halten. Der Gast verpflichtet sich zur Zahlung der Rechnung und Zusatzleistungen.
Der Gast kann bis 30 Tage vor der Anreise zurücktreten. Gleiches gilt für das GÄSTEHAUS.
Das Appartement steht am Tag der Anreise ab 17:00 zur Verfügung und muss am Tag der Abreise bis 10:00 geräumt werden. Für das Rauchen im Appartement wird eine zusätzliche Renovierungsgebühr von EUR 2.500,- inkl. Nutzungsausfall berechnet!
Das GÄSTEHAUS haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung eines Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des GÄSTEHAUS.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Annahme der Buchungsanfrage des Gastes durch das GÄSTEHAUS und durch die ggf. zu zahlende Vorauszahlung zustande.
2. Vertragspartner sind das GÄSTEHAUS und der Besteller.

Leistungen und Zahlungen
1. Das GÄSTEHAUS ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des GÄSTEHAUS zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des GÄSTEHAUS an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom GÄSTEHAUS allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom GÄSTEHAUS ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Personen, der Leistung des GÄSTEHAUS oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das GÄSTEHAUS dem zustimmt.
5. Rechnungen des GÄSTEHAUS ohne Fälligkeitsdatum sind umgehend ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das GÄSTEHAUS berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem GÄSTEHAUS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das GÄSTEHAUS ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind in der Rechnung schriftlich vereinbar.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des GÄSTEHAUS aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Gastes
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem GÄSTEHAUS geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des GÄSTEHAUS. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des GÄSTEHAUS zur Rücksichtnahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Der Gast kann bis 30 Tage vor dem Anreisetag ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des GÄSTEHAUS auszulösen. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch € 100,- erhoben, die ggf. mit der Anzahlung verrechnet wird. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem GÄSTEHAUS ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern wird das GÄSTEHAUS die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen.
4. Dem GÄSTEHAUS steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Rücktritt des GÄSTEHAUS
1. Das GÄSTEHAUS ist bis 30 Tage vor dem Anreisetag seinerseits berechtigt, ohne Begründung vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Paragraph 3 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom GÄSTEHAUS gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist kein Vertrag mit dem GÄSTEHAUS zustande gekommen.
3. Ferner ist das GÄSTEHAUS berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom GÄSTEHAUS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
• das GÄSTEHAUS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der GÄSTEHAUS-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des GÄSTEHAUS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des GÄSTEHAUS zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Paragraph 1 Nr. 2 oder Paragraph 6 Nr. 3 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des GÄSTEHAUS entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Das Appartement steht dem Gast ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement dem GÄSTEHAUS spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das GÄSTEHAUS aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis für eine Woche) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem GÄSTEHAUS kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
3. Das Appartement wird ausschließlich als Nichtraucher-Appartement an Nichtraucher vermietet. Diese Bedingung gilt als nicht erfüllt, wenn ein Raucher das Appartement nutzt und lediglich im Appartement nicht raucht. Für das Hinterlassen von Rauchgeruch oder gar Rauchen im Appartement wird eine zusätzliche Renovierungsgebühr in Höhe von EUR 2.500,00 in Rechnung gestellt. Der Nutzungsausfall für die Zeitdauer der Renovierungs- und Reinigungsarbeiten ist bereits enthalten.

Haftung des GÄSTEHAUS
1. Das GÄSTEHAUS haftet im Rahmen des BGB für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das GÄSTEHAUS die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des GÄSTEHAUS beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des GÄSTEHAUS beruhen. Einer Pflichtverletzung des GÄSTEHAUS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des GÄSTEHAUS auftreten, wird das GÄSTEHAUS bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten müssen im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das GÄSTEHAUS übernimmt keine Haftung für vom Mieter eingebrachte Sachen.
4. Weckaufträge werden vom GÄSTEHAUS nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das GÄSTEHAUS übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für das GÄSTEHAUS sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des GÄSTEHAUS.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des GÄSTEHAUS. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des GÄSTEHAUS.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das GÄSTEHAUS unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: April2011
AGB FeWo Mietvertrag im GG ab April_2011.doc